Ortsfeste Steigtechnik unterliegt besonderen Anforderungen, da sie dauerhaft an Gebäuden, Türmen, Silos oder Anlagen installiert ist und oft für Zugänge in exponierte Höhen eingesetzt wird. Die regelmäßige Prüfung ist aus folgenden Gründen unerlässlich:
1. Rechtliche VerpflichtungNach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den einschlägigen DGUV-Regeln (z. B. DGUV Regel 112-198/199, DGUV Information 208-032) müssen ortsfeste Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren und dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
2. Sicherheitsrelevante BelastungSteigleitern und Schutzeinrichtungen sind hohen statischen und dynamischen Belastungen ausgesetzt. Witterungseinflüsse (Korrosion, UV-Strahlung, Temperaturschwankungen) sowie betriebliche Beanspruchung können zu Materialermüdung, Rost oder Lockerungen an Befestigungen führen. Solche Mängel sind für den Nutzer oft nicht sofort erkennbar, können jedoch gravierende Folgen haben.
3. Schutz vor AbsturzunfällenEin Absturz aus großer Höhe zählt zu den schwersten Arbeitsunfällen mit potenziell tödlichen Folgen. Die Steigschutzschiene, die Auffangvorrichtungen sowie die Verankerung der Leiter müssen daher jederzeit zuverlässig funktionieren. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten die Funktionsfähigkeit dieser Systeme.
4. Haftung und VersicherungsschutzIm Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaften und Versicherer, ob die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Fehlende Nachweise können zu Regressforderungen oder persönlicher Haftung der Verantwortlichen führen.
Fazit:Die Prüfung ortsfester Steigtechnik ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz der Beschäftigten vor lebensgefährlichen Absturzunfällen und der Sicherung des Versicherungsschutzes.